Infos für Privatpatient-innen
Beihilfe ist ein Gesundheitszuschuss vom Innenministerium. Dieser liegt weit unter dem GKV-Satz. Somit wird idR. nur 50% der anfallenden Kosten übernommen. Das ist so gewollt und gedacht von der Beihilfe, da dies nur ein Zuschuss zur Gesundheitsförderung ist - somit ist ein privater Anteil aus eigener Tasche gewollt.
Der prozentuale Wert der Beihilfe liegt in der Physiotherapie sogar noch niedriger als in anderen, vergleichbaren Heilberufen.
Somit ist der Beihilfesatz keine geeignete Grundlage zur Bemessung eines angemessenen Privat-Honorars! - Auch, wenn private Krankenversicherer dies aus offensichtlichen Gründen anders verkaufen wollen.
Reichen Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung die Rechnung, das Rezept + Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12.03.2003 (IV ZR 278/03) ein um eine Erstattung zu bekommen. Vom BGH wurden damals Sätze bis zum 2,3 fachen Satz der GKV als angemessen erachtet. Wir sind dort weit darunter.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns.

